Einkaufsgutscheine, die von Shopbetreibern verkauft, verlost oder auf andere Weise ausgegeben werden, bergen Überraschungspotential! Denn selbst nach drei Jahren müssen diese noch vom Betreiber eingelöst werden.
Die Onlineplattform Amazon, die die Gültigkeit ihrer Gutscheine per AGB auf ein Jahr beschränkte, wurde diesbezüglich gerichtlich belehrt und ist nun gezwungen, die Gültigkeitsdauer der Gutscheine zu verlängern...
"Amazons Geschenkgutscheine sind normalerweise ein Jahr gültig. Ist nach dessen Ablauf der Gutschein nicht oder nur teilweise genutzt worden, verfällt das Restguthaben. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte den Online-Händler deshalb schon 2006 aufgefordert, die diesbezüglichen Klauseln in seinen AGB zu ändern. Als das nicht geschah, klagte man erfolgreich vor dem Landgericht München. Nun entschied auch die nächste Instanz, das Oberlandesgericht München, zugunsten der Verbraucherschützer. Das Gericht sah im Verfall des Guthabens nach einem Jahr eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers." Quelle pc-professionell
Shopbetreiber sollten sich also gut überlegen, wie sie mit dem für Gutscheine eingenommenen Geld verfahren. Je nach Zahl der ausgegebenen Gutscheine könnten diese ein nicht einzuschätzendes finanzielles Risiko bergen.